Versicherungsberatung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf einer Baustelle kann viel passieren: Ein Passant stolpert, ein Nachbargebäude wird beschädigt. Als Bauherr haften Sie – auch wenn Firmen beauftragt sind.
Warum Bauherren haften
Bauherren sind verkehrssicherungspflichtig. Wird ein Dritter durch die Baustelle verletzt oder beschädigt, kann der Bauherr in Anspruch genommen werden – selbst wenn die Ursache bei einem Unternehmen liegt.
Sinnvolle Ergänzungen
- Bauleistungsversicherung: Schäden am Bauwerk selbst, z. B. durch Vandalismus oder Unwetter.
- Feuerrohbauversicherung: Feuer am unfertigen Gebäude, häufig von der Bank verlangt.
- Eigenleistungen und Helfer: Unfallschutz für Freunde und Familie auf der Baustelle.
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wann muss die Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden?
Vor Baubeginn. Die Versicherung gilt für die Dauer des Bauvorhabens.
Ist die Privathaftpflicht ausreichend?
Nein. Bauvorhaben sind dort meist nur bis zu einer kleinen Bausumme eingeschlossen.
Wer zahlt, wenn Handwerker Fehler machen?
Zunächst deren Betriebshaftpflicht. Dennoch kann der Bauherr zunächst in Anspruch genommen werden – deshalb ist der eigene Schutz wichtig.
Weitere Versicherungen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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