Versicherungsberatung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Ein Hund, der ein Kind erschreckt, ein Pferd, das ausbricht: Als Tierhalter haften Sie unabhängig von eigenem Verschulden.
Gefährdungshaftung
Wer ein Tier hält, haftet nach § 833 BGB grundsätzlich für Schäden, die es anrichtet – auch ohne eigenes Verschulden. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Wann ist sie Pflicht?
Für Hunde gilt in mehreren Bundesländern, u. a. in Hamburg, Berlin und Niedersachsen, eine Haftpflicht-Pflicht. Für Pferde besteht keine allgemeine Pflicht, der Schutz ist aber dringend zu empfehlen und wird von Reitställen häufig verlangt.
Worauf Sie achten sollten
- Rassen mit Auflagen („Listenhunde“) werden nicht von allen Tarifen angenommen.
- Hohe Deckungssumme, mindestens 10 Mio. €, besser 50 Mio. €.
- Schäden durch Welpen und Hundeverleih, Mietsachschäden und Fremdhüter einschließen.
- Bei Pferden: Reitbeteiligungen, Turniere und Zucht gesondert prüfen.
Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Brauche ich die Hundehaftpflicht auch bei kleinen Hunden?
Ja. Die Haftung ist unabhängig von der Größe, und in einigen Bundesländern gilt die Pflicht für alle Hunde.
Sind Katzen mitversichert?
Katzen und Kleintiere sind in der Privathaftpflicht in der Regel eingeschlossen.
Gilt der Schutz im Ausland?
Meist ja, mit zeitlichen Grenzen. Prüfen Sie die Regeln bei längeren Auslandsaufenthalten.
Weitere Versicherungen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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