Versicherungsberatung
Riester-Rente
Die Riester-Rente wird staatlich gefördert. Gerade für Familien mit Kindern können die Zulagen attraktiv sein.
Wer ist förderberechtigt?
Vor allem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Empfänger bestimmter Lohnersatzleistungen und deren Ehepartner. Für Selbstständige in der Regel nicht.
Die Förderung
- Grundzulage: 175 € jährlich
- Kinderzulage: 185 € je Kind, 300 € für ab 2008 geborene Kinder
- Zusätzlich Sonderausgabenabzug, soweit günstiger
- Voraussetzung: Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 €)
Gut zu wissen
Die Förderung kann sich ändern, und die Rente wird nachgelagert besteuert. Vorteile und Kosten klären wir transparent im Gespräch.
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Lohnt sich Riester noch?
Für Familien und Geringverdiener oft ja, für andere eher nicht. Wir prüfen, ob die Förderung die Kosten überwiegt.
Kann ich Riester kündigen?
Ja, aber geförderte Beträge können zurückgefordert werden. Beitragsfreistellung ist eine Alternative.
Weitere Versicherungen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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