Für Unternehmen · Versicherungsberatung
Betriebliche Krankenversicherung
Gesundheitsleistungen gehören zu den beliebtesten Benefits. Mit der bKV bieten Sie Beschäftigten Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt.
So funktioniert die bKV
Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag ab und zahlt den Beitrag. Mitarbeitende erhalten Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder Chefarztbehandlung. In vielen Tarifen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Vorteile für Arbeitgeber
- Spürbarer Benefit ohne hohen Verwaltungsaufwand
- Starkes Argument bei Recruiting und Mitarbeiterbindung
- Steuerlich attraktiv: Je nach Gestaltung als Sachbezug bis zur monatlichen Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei
- Mitarbeitende nutzen ihn tatsächlich – bei Zahn, Brille und Vorsorge entstehen Kosten häufig im Alltag
Was Sie beachten sollten
- Gestaltung als Sachbezug oder Barlohnumwandlung steuerlich sauber dokumentieren.
- Leistungen und Wartezeiten im Tarif vergleichen.
- Auswahl der Zielgruppe diskriminierungsfrei begründen.
Häufige Fragen zur Betriebliche Krankenversicherung
Brauchen Mitarbeitende eine Gesundheitsprüfung?
In vielen Gruppentarifen nicht. Das hängt vom Tarif und von der Gruppengröße ab – wir klären es vorab.
Wie wird die bKV steuerlich behandelt?
Je nach Gestaltung als Sachbezug mit Freigrenze oder pauschal versteuert. Wir stimmen die Details mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wie viele Mitarbeitende sind nötig?
Gruppenverträge gibt es für unterschiedlich große Betriebe, teils schon ab wenigen Personen. Wir prüfen die Möglichkeiten.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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