Für Unternehmen · Versicherungsberatung
D&O-Versicherung
Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt davor.
Persönliche Haftung von Organen
Geschäftsführer einer GmbH haften nach § 43 GmbHG, Vorstände einer AG nach § 93 AktG gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen. Das Privatvermögen steht dafür ein. Die D&O-Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte.
Was gut zu wissen ist
- Versichert sind Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen.
- Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen sind für Wechsel und Ausscheiden wichtig.
- Strafrechtsschutz und Anstellungsvertragsrechtsschutz sind sinnvolle Zusätze.
- Auch Geschäftsführer kleiner Firmen sind betroffen.
Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Brauche ich D&O als GmbH-Geschäftsführer?
Ja, auch kleine GmbHs sind betroffen. Haftungsrisiken bestehen etwa bei Insolvenzverschleppung oder Steuerverstößen.
Wer zahlt die Prämie?
In der Regel die Gesellschaft. Steuerlich ist die Behandlung im Einzelfall mit der Steuerberatung zu klären.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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