Für Unternehmen · Versicherungsberatung
Betriebsschließungsversicherung
Eine behördliche Schließung wegen Infektionsgefahr kann den Betrieb binnen Tagen an den Rand der Existenz bringen.
Was sie leistet
Bei behördlicher Schließung wegen namentlich genannter meldepflichtiger Krankheiten ersetzt die Versicherung den Ertragsausfall für die Haftzeit sowie Desinfektions- und Warenschäden.
Wichtig zu wissen
- Die Leistung gilt nur für die im Vertrag genannten Krankheiten und Erreger.
- Pandemien und neue Erreger sind in aktuellen Tarifen häufig ausgeschlossen.
- Wartezeiten und Selbstbeteiligung prüfen.
- Besonders relevant für Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelbetriebe und Pflege.
Häufige Fragen zur Betriebsschließungsversicherung
Deckt sie Pandemien?
In aktuellen Tarifen meist nicht. Prüfen Sie die Bedingungen genau.
Wer braucht sie?
Vor allem Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder ausgeben, sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Weitere Lösungen für Ihr Unternehmen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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