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Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Fehler bei der Arbeit, ein beschädigtes Kundeneigentum, ein verletzter Besucher – als Unternehmer haften Sie persönlich und unbegrenzt. Die Betriebshaftpflicht fängt das ab.

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Wofür die Betriebshaftpflicht zahlt

Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter wegen Personen-, Sach- und – je nach Tarif – Vermögensschäden, die aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen. Ebenso wichtig: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und trägt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Wer braucht sie?

Grundsätzlich jedes Unternehmen mit Kundenkontakt, Produkten oder Betriebsstätte – vom Soloselbstständigen bis zum Mittelständler. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht generell, aber für einzelne Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Versicherungsmakler ist eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Viele Auftraggeber, Vermieter und Ausschreibungen verlangen einen Nachweis.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

  • Deckungssumme: Orientieren Sie sich am größten realistischen Schaden, nicht am Beitrag.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Alle Tätigkeiten müssen genannt sein – sonst drohen Lücken.
  • Produkthaftpflicht und Rückruf, wenn Sie Waren herstellen oder verkaufen.
  • Vermögensschäden: Reine Vermögensschäden (z. B. falsche Beratung) sind in der Betriebshaftpflicht nicht automatisch enthalten.
  • Auslandsschutz: Exporte in die USA und nach Kanada brauchen häufig eine gesonderte Vereinbarung.
  • Mietsachschäden und Schäden an Tätigkeitsobjekten (z. B. beim Kunden bearbeitete Sachen).

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Nicht generell. Für bestimmte Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Viele Verträge und Ausschreibungen fordern sie außerdem.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Leistung – häufig bei beratenden Berufen.

Sind meine Mitarbeitenden mitversichert?

In der Regel ja, bei Schäden, die sie in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Das hängt von Branche und Risiko ab. Häufig werden 3 bis 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart; wir ermitteln sie mit Ihnen.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.

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