Für Unternehmen · Versicherungsberatung
Pensionszusage & Rückdeckungsversicherung
Die Pensionszusage ist ein klassisches Instrument der Geschäftsführerversorgung. Die Rückdeckungsversicherung finanziert sie.
Wie es funktioniert
Die Gesellschaft sagt dem Geschäftsführer eine Altersversorgung zu. Dafür bildet sie Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG). Mit einer Rückdeckungsversicherung sichert sie die Mittel dafür ab.
Wichtig
- Steuerliche und bilanzielle Auswirkungen sorgfältig mit der Steuerberatung klären
- Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern (z. B. Angemessenheit, Erdienbarkeit)
- Abgrenzung zu anderen Durchführungswegen
Häufige Fragen zur Pensionszusage & Rückdeckungsversicherung
Wer kann eine Pensionszusage erhalten?
Typisch sind Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sowie Führungskräfte.
Wer berät steuerlich?
Die Steuerberatung. Wir koordinieren Vorsorgekonzept und Versicherungsseite.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Beratung. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
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